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Wir bietenVorteile und Zusatzleistungen
Neben der Regelvergütung, Erholungsurlaub und zusätzlichen Arbeitsbefreiungen gehören für uns noch weitere Vorteile zu einem attraktiven Gehaltspaket. Unsere Stärke und Verlässlichkeit als Arbeitgeber zeigt sich auch in der Wertschätzung, die wir unseren Mitarbeitenden zukommen lassen.

Vorteile und Zusatzleistungen

Für ein attraktives Gehaltspaket

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Neben der Regelvergütung, Erholungsurlaub und zusätzlichen Arbeitsbefreiungen gehören für uns noch weitere Vorteile zu einem attraktiven Gehaltspaket.

Unsere Stärke und Verlässlichkeit als Arbeitgeber zeigt sich auch in der Wertschätzung, die wir unseren Mitarbeitenden zukommen lassen.

Wir zahlen Ihnen bei der Caritas je nach Tätigkeit und bei Erfüllung der Voraussetzungen eine Jahressonderzahlung oder Weihnachts- und Urlaubsgeld.

Sind Sie aus dem Pflegedienst (Anlage 32) oder Sozial- und Erziehungsdienst (Anlage 33), zahlen wir Ihnen zusätzlich zum Gehalt ein Leistungsentgelt (2,0 Prozent der Vergütung). Dieses wird monatlich ausgezahlt, sofern keine anderweitige Dienstvereinbarung mit der Mitarbeitervertretung (MAV) über die Verwendung dieses Geldes zugunsten der Mitarbeitenden getroffen wird. 

Je nach Tätigkeit erhalten Sie in bestimmten Tätigkeitsfeldern zusätzlich eine Zulage (zum Beispiel Wohn-, Heim-, Schicht-, Wechselschicht- oder Pflegezulage). 

Für die regelmäßige Arbeit zu besonderen Zeiten (an Sonntagen, Samstagen, Feiertagen und während der Nacht) erhalten Sie Zeitzuschläge. Auch bei Fehltagen (Krankheit, Urlaub) werden durchschnittliche Werte (Aufschläge) gezahlt.

Ihre Absicherung ist uns wichtig. Wir investieren in die betriebliche Altersvorsorge unserer Mitarbeitenden bei der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse Köln (KZVK). Hierdurch ergibt sich eine stetig steigende "Zusatzrente" für das Alter. Wir übernehmen als Arbeitgeber den überwiegenden Teil der Finanzierung (5,6 Prozent). Die Mitarbeitenden tragen einen kleinen, begrenzten Anteil zur Finanzierung (0,4 Prozent). Der Beitragssatz beträgt insgesamt 6,0 Prozent des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts. (Stand 03/2023)

Ausführlichere Informationen erhalten Sie unter www.kzvk.de/versicherte/betriebsrente oder aus der KZVK-Broschüre „GrundWert-Betriebsrente und MehrWert-Zusatzrente“.

Wenn Sie einen Sparvertrag bei einem zertifizierten Anbieter abgeschlossen haben (zum Beispiel Bausparvertrag), beteiligen wir uns mit knapp 80 Euro pro Jahr (anteilig bei Teilzeitbeschäftigung).

Ein Mitarbeiterjubiläum muss gefeiert werden! Wir ehren unsere Mitarbeiterjubilare (25 Jahre oder mehr) im Rahmen einer Jubiläumsfeier sowie mit einer einmaligen Jubiläumszuwendung.

Im Krankheitsfall wird für sechs Wochen Ihre normale Vergütung weitergezahlt. Nach dieser Zeit endet der Anspruch auf Lohnfortzahlung und Sie erhalten Krankengeld von Ihrer Krankenkasse. Das ist oft mit finanziellen Einbußen verbunden. Damit Sie sich im Fall der Fälle ohne finanzielle Sorgen voll auf Ihre Genesung konzentrieren können, zahlen wir Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen einen Krankengeldzuschuss.

Der Zuschuss wird ab einem Jahr Beschäftigungszeit bis einschließlich der 13. Krankheitswoche gezahlt. Ab 3 Jahren Beschäftigungszeit erhöht sich die Dauer des Krankengeldzuschusses auf maximal 26 Wochen. Dieser Zuschuss gleicht den finanziellen Nachteil aus und schließt die Lücke zwischen dem bisherigen Nettoentgelt und dem Krankengeld.

Es ist immer ein besonderer Moment, wenn Kinder auf die Welt kommen. Bei der Geburt Ihres Kindes unterstützen wir Sie mit einer Geburtsbeihilfe in Höhe von einmalig 358 Euro je Kind. Dies gilt auch für angenommene Kinder unter zwei Jahren.

Wir unterstützen Sie unter bestimmten Voraussetzungen in Ihrer Familienphase zusätzlich mit einer Zulage von derzeit 90 Euro monatlich je Kind (anteilig bei Teilzeitbeschäftigung).

Im Falle Ihres Todes unterstützen wir Ihre Familie (Ehepartner beziehungsweise Kinder) mit einem einmaligen Sterbegeld in Höhe von zwei Monatsgehältern zuzüglich des Rest-Gehalts des Sterbemonats.

Besonderes Engagement durch die Übernahme bestimmter Aufgaben zahlt sich aus: Für Ihren außerordentlichen Einsatz bedanken wir uns mit der Mitarbeiterkarte „Cari-Card“. Diese wird von uns im Rahmen der steuerlichen Freigrenzen monatlich mit Guthaben aufgeladen und kann bei vielen Akzeptanzstellen (beispielsweise Supermarkt, Tankstelle, Restaurant) eingelöst werden.

Alle Mitarbeitenden der Caritas profitieren auch privat von zahlreichen Vorteilen, Rabatten und Vergünstigungen. So können Sie bei vielen Kfz- und Sachversicherungen in ermäßigte Tarife (sogenannter B-Tarif) wechseln, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen ausgehandelte Großkundenrabatte beim Autokauf oder sparen durch kircheneigene Einkaufsplattformen bei vielen Unternehmen sowie Kultur- und Freizeitangeboten. 

Weitere Informationen finden Sie unter:

Die Brutto-Entgeltumwandlung können Sie zur betrieblichen Altersvorsorge nutzen. Monatlich wird ein vom Mitarbeitenden festgelegter Anteil des Gehaltes (zum Beispiel 100 Euro) an die Kirchliche Zusatzversorgungskasse (Zusatzrente MehrWert KZVK) oder unseren Vertragspartner "Versicherer im Raum der Kirchen" (VRK) abgeführt. Durch die Nutzung von Steuer- und Sozialversicherungsvorteilen und die Zahlung des Arbeitgeberzuschusses bis zu 15 Prozent (für Pflichtversicherte) erwirtschaften Sie hier über Jahre ein "kleines Vermögen", welches Sie für eine monatliche Rentenzahlung oder  eine einmalige Kapitalauszahlung nutzen können.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.kzvk.de/versicherte/freiwillige-zusatzrente/brutto-entgeltumwandlung  oder www.vrk.de/vrk/index.html.

Wir helfen Ihnen, falls Sie im Krankheitsfall noch besser abgesichert sein möchten. Wir bieten Ihnen als Erweiterung zur gesetzlichen Krankenversicherung Vergünstigungen und Vorteile im Rahmen einer Zusatzkrankenversicherung des VRK an. Diese beinhaltet zum Beispiel Chefarztbehandlung, Kostenübernahme oder Zuschuss zur Brille, Zahnersatz oder alternativer Heilmethoden. Auch Ihre Familienmitglieder können hiervon profitieren. Innerhalb der sieben Monate nach Arbeitsbeginn entfällt die sonst übliche Gesundheitsprüfung, auch für Familienangehörige.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.vrk.de/vrk/gesundheit-vorsorge-vermoegen/private-krankenversicherung/krankenzusatzversicherungen.html.

Sie haben die Möglichkeit, eine Berufsunfähigkeitsversicherung des VRK über unseren Rahmenvertrag mit besonderen Vergünstigungen abzuschließen.

Das Ziel einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist es, Ihr Einkommen zu sichern. Diese schützt Sie und Ihre Familie vor finanziellen Folgen, falls Sie aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit Ihren Beruf nicht mehr ausüben können. 

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.vrk.de/vrk/gesundheit-vorsorge-vermoegen/existenzsicherung/berufsunfaehigkeitsversicherung.html.

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