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Wir bietenBeruf und Privatleben
Wir brauchen ein Gleichgewicht zwischen Beruf, Familie und Freizeit. Wo immer es uns möglich ist, unterstützen wir unsere Mitarbeitenden dabei, dieses Gleichgewicht zu finden und die beruflichen und privaten Bedürfnisse miteinander in Einklang zu bringen.

Beruf und Privatleben

Das Gleichgewicht finden

Waage

Wir brauchen ein Gleichgewicht zwischen Beruf, Familie und Freizeit. Wo immer es uns möglich ist, unterstützen wir unsere Mitarbeitenden dabei, dieses Gleichgewicht zu finden und die beruflichen und privaten Bedürfnisse miteinander in Einklang zu bringen.

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist für uns ein bedeutsames Ziel. Wir wissen, dass die Betreuung von Kindern oder anderen Familienangehörigen manchmal schwierig zu organisieren ist. Auch in solchen Situationen versuchen wir – wann immer möglich – Sie durch individuelle (Teilzeit-) Arbeits- und vielfältige Schichtmodelle sowie eine rücksichtsvolle Dienstplanung zu unterstützen.

Durch unser Arbeitszeitkonto können Sie in vielen Bereichen bei uns Plus- und Minusstunden je nach Bedarf und Anforderungen auf- und abbauen. Die Möglichkeit, in einigen Bereichen in Gleitzeit zu arbeiten, gibt Ihnen weitere Flexibilität.

Auf Wunsch können Sie flexibel und mobil von Zuhause aus arbeiten, wenn sich Ihre Tätigkeit bei uns grundsätzlich für die mobile Arbeit eignet. Wir stellen Ihnen dafür die technische Ausstattung zur Verfügung. Ihre Leitungskraft prüft gerne mit Ihnen gemeinsam, ob die Voraussetzungen erfüllt sind und wie dies organisatorisch umgesetzt werden kann.

Sie können Ihre Lebensarbeitszeit bei uns flexibel selber gestalten. Bei uns haben Sie die Möglichkeit, einen Teil Ihrer Bruttovergütung im Wege der Entgeltumwandlung auf einem Lebensarbeitszeitkonto anzusparen. Das angesparte Kapital kann dann für den vorgezogenen Ruhestand genutzt werden.

Es gibt viele schöne, aber auch schwierige Ereignisse, denen unsere Mitarbeitenden in ihrem Leben begegnen müssen. Als Zeichen der Anteilnahme und Unterstützung gewähren wir Ihnen zusätzliche freie Tage (unter Fortzahlung der Bezüge). 

Dies gilt beispielsweise für folgende Anlässe: (§10 AVR allgemeiner Teil)

  • Geburt des eigenen Kindes (1 Arbeitstag)
  • Die eigene kirchliche Eheschließung oder des eigenen Kindes (1 Arbeitstag)
  • Taufe, Erstkommunion, Firmung und die entsprechenden religiösen Feiern eines Kindes des Mitarbeitenden (1 Arbeitstag)
  • Tod des Ehegatten, eines Kindes oder Elternteils (2 Arbeitstage)

Im Fall der Fälle lassen wir Sie nicht im Regen stehen. Wenn ein wichtiger Grund vorliegt, können Sie für die Dauer von bis zu fünf Jahren unter Wegfall Ihrer Vergütung von der Arbeit freigestellt werden.

Das Leben lässt sich manchmal nicht planen. Wenn Sie (mehr) Zeit für die Betreuung oder Pflege eines Angehörigen benötigen, können Sie eine Arbeitszeitreduzierung oder eine Freistellung von der Arbeit nach dem Pflegezeitgesetz oder Familienpflegezeitgesetz in Anspruch nehmen. Zusätzlich stehen Ihnen die Angebote des Caritasverbandes zur Pflege und Beratung zur Verfügung.

Die Geburt eines Kindes ist immer etwas ganz Besonderes, speziell für die Eltern des Neugeborenen. Wir unterstützen die Eltern bestmöglich in dieser aufregenden Zeit und halten regelmäßigen Kontakt (von der Antragstellung der Elternzeit bis hin zur Rückkehr in den Job). 

Im Rahmen des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes stehen Müttern und Vätern für die Betreuung und Erziehung bis zur Vollendung des achten Lebensjahres eines Kindes auf Antrag bis zu drei Jahre Elternzeit zu (unter Beachtung der Voraussetzungen). Während der Elternzeit kann unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag eine Teilzeittätigkeit ausgeübt werden.

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